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Sozialdarlehen soll Studierenden durch Corona-Krise helfen

Das Land Thüringen lässt Studierende, die während der Corona-Krise unverschuldet in finanzielle Not geraten sind, nicht allein. Hierfür haben sich das Thüringer Wissenschaftsministerium, die Thüringer Hochschulen und das Thüringer Studierendenwerk auf ein Unterstützungspaket für Studierende verständigt.

Demnach stellen die Hochschulen dem Studierendenwerk Thüringen Mittel aus ihren Haushaltsbudgets zur Verfügung. Das Studierendenwerk kann daraus im Rahmen der „Richtlinie für die Vergabe sozialer Leistungen“ auf Antrag zinslose Sozialdarlehen in Höhe von maximal 800 Euro an bedürftige Studierende vergeben. Das Darlehen kann innerhalb eines Jahres in Raten zurückgezahlt werden. Thüringen ist das erste Bundesland, das ein solches Angebot für seine Studierenden bereithält. „Viele Studierende haben aufgrund der Corona-Pandemie ihre Nebenjobs verloren“, sagte Minister Tiefensee. Eine ganze Reihe von ihnen könne dadurch unverschuldet in Not geraten. „In dieser Situation lassen wir die Studierenden nicht allein. Mit den Sozialdarlehen schaffen wir ein schnelle, unbürokratische Möglichkeit, diese schwierige Phase zu überbrücken und auch weiterhin die Kosten für den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten.“

Zur Antragstellung

Das Studierendenwerk Thüringen übernimmt in Amtshilfe für die Hochschulen die Darlehensausgabe und -verwaltung. Anträge nimmt das Studierendenwerk Thüringen entgegen.

Hinweis zur Antragstellung: Anträge auf das Sozialdarlehen können ab sofort mit einer Anfrage an asb@stw-thueringen.de gestellt werden. In dem formlosen Antrag sollte die bestehende Notsituation dargestellt und beispielsweise mit einer Kündigung des bisherigen Arbeitgebers oder einem Nachweis zum Bezug von Kurzarbeitergeld belegt werden. Alle weiteren Kriterien sind auf der Webseite des Studierendenwerks Thüringen beschrieben. Info: Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung für Studierende in Not währende der Corona-Pandemie hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geschaffen: eine Überbrückungshilfe, die zwei Elemente beinhaltet - den langbewährten Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) sowie Zuschüsse, die über die Studierendenwerke verteilt werden. Weitere Informationen


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